Die Einschulung 2027 in Niedersachsen ist am Samstag, 21. August 2027. Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis einschließlich 1. Oktober 2021 geboren sind. Mit dem Rechner unten siehst du für das Geburtsdatum deines Kindes sofort den Einschulungstag, ob es ein Flexi- oder Kann-Kind ist und wie sein Schulweg weitergeht.
Kostenloser Rechner · Niedersachsen
Wann wird mein Kind eingeschult?
Geburtsdatum eingeben: Einschulungstag, Countdown, Flexi- oder Kann-Kind und der ganze Schulweg bis zum Abitur.
Regulärer Schulweg in Niedersachsen: Stichtag 30. September (§ 64 NSchG), Einschulungstermine laut Ferienordnung des Kultusministeriums. Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind Schule und Schulträger.
Einschulungstermine in Niedersachsen bis 2029
Die Einschulung ist in Niedersachsen immer am Samstag nach dem ersten Schultag des neuen Schuljahres. Das Kultusministerium legt die Termine in der Ferienordnung fest:
| Schuljahr | Einschulung | Geboren zwischen |
|---|---|---|
| 2025/26 | Sa, 16.08.2025 | 02.10.2018 bis 01.10.2019 |
| 2026/27 | Sa, 15.08.2026 | 02.10.2019 bis 01.10.2020 |
| 2027/28 | Sa, 21.08.2027 | 02.10.2020 bis 01.10.2021 |
| 2028/29 | Sa, 02.09.2028 | 02.10.2021 bis 01.10.2022 |
| 2029/30 | Sa, 01.09.2029 | 02.10.2022 bis 01.10.2023 |
Die Spalte „Geboren zwischen“ zeigt die regulär schulpflichtigen Kinder. Auch der 1. Oktober gehört noch dazu, denn ein Kind mit diesem Geburtstag vollendet sein sechstes Lebensjahr rechtlich schon am 30. September. Flexi-Kinder können ein Jahr später starten, Kann-Kinder auf Antrag ein Jahr früher. Wann die Sommerferien enden, findest du bei den Sommerferien Niedersachsen 2027.
Schulpflicht und Stichtag: was der 30. September bedeutet
Laut § 64 des Niedersächsischen Schulgesetzes sind zum Start eines Schuljahres alle Kinder schulpflichtig, deren sechstes Lebensjahr spätestens am folgenden 30. September vollendet ist. Das Wort „vollenden“ ist hier wichtig: Rechtlich ist ein Lebensjahr schon am Tag vor dem Geburtstag vollendet. Ein Kind, das am 1. Oktober 2021 geboren ist, kommt deshalb noch 2027 in die Schule. So steht es auch im Erlass des Kultusministeriums zur Schulpflicht (Nr. 4.1). Erst ein Kind vom 2. Oktober 2021 startet regulär 2028.
Flexi-Kinder: Geburtstag zwischen 2. Juli und 1. Oktober
Liegt der sechste Geburtstag deines Kindes zwischen dem 2. Juli und dem 1. Oktober, darfst du selbst entscheiden, ob es schon in diesem Jahr oder ein Jahr später eingeschult wird. Du brauchst dafür keinen Antrag und kein Gutachten:
- Eine schriftliche Erklärung an die Schule reicht aus. Begründen musst du sie nicht.
- Die Erklärung geben beide sorgeberechtigten Eltern ab. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, reicht seine Unterschrift.
- Sie muss spätestens am 1. Mai des Einschulungsjahres bei der Schule sein, für 2027 also bis zum 1. Mai 2027. Gib sie am besten ein paar Tage vorher ab, denn der 1. Mai 2027 ist ein Samstag und Feiertag.
- Lässt du die Frist verstreichen, wird dein Kind regulär eingeschult.
| Regulärer Schulstart | Flexi-Kind bei Geburtstag | Erklärung bis |
|---|---|---|
| Sa, 21.08.2027 | 02.07.2021 bis 01.10.2021 | 1. Mai 2027 |
| Sa, 02.09.2028 | 02.07.2022 bis 01.10.2022 | 1. Mai 2028 |
| Sa, 01.09.2029 | 02.07.2023 bis 01.10.2023 | 1. Mai 2029 |
Schiebst du den Start auf, wird dein Kind ein Jahr später eingeschult. Ein Flexi-Kind aus dem Jahrgang 2027 kommt dann am Samstag, 2. September 2028 in die Schule, eines aus dem Jahrgang 2028 am Samstag, 1. September 2029.
Kann-Kinder: früher in die Schule
Auch Kinder, die zum Schuljahresbeginn noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Schule kommen. Voraussetzung ist, dass sie körperlich, geistig und im Sozialverhalten schon so weit sind. Die Entscheidung trifft die Schulleitung. Mit der Aufnahme wird das Kind schulpflichtig.
Zurückstellung vom Schulbesuch
Ist ein schulpflichtiges Kind noch nicht so weit, kann die Schulleitung es nach einem Gespräch mit den Eltern für ein Jahr zurückstellen. Das Kind kann dann verpflichtet werden, einen Schulkindergarten zu besuchen, wenn es im Schulbezirk einen gibt. Anders als bei Flexi-Kindern entscheidet hier also die Schule, nicht die Familie.
Schulanmeldung und Sprachstand
Die Schulanmeldung ist im Mai des Vorjahres, also rund 15 Monate vor der Einschulung. Der Schulträger, meist die Stadt oder Gemeinde, fordert dich dazu auf. Du meldest dein Kind dann an der Grundschule an, die künftig für euch zuständig ist. Für die Einschulung 2028 ist die Anmeldung also im Mai 2027. Den genauen Termin teilen dir die Stadt, die Gemeinde oder die Schule rechtzeitig mit. Bei der Anmeldung wird geprüft, wie gut dein Kind Deutsch spricht, es sei denn, es besucht im Jahr vor der Einschulung eine Kita. Dort werden die Sprachkenntnisse ohnehin gefördert.
Wie alt ist man in welcher Klasse?
Auf dem regulären Schulweg ist ein Kind in der 1. Klasse 6 bis 7 Jahre alt, in der 5. Klasse 10 bis 11 und in der 10. Klasse 15 bis 16 Jahre. Das Abitur am Gymnasium macht man in Niedersachsen nach 13 Schuljahren (G9), also meist mit 18 oder 19. Im Rechner oben findest du unter „Alter ↔ Klasse“ die ganze Tabelle.
Dauer der Schulpflicht in Niedersachsen
Zwölf Jahre nach ihrem Beginn ist die Schulpflicht in Niedersachsen grundsätzlich vorbei (§ 65 NSchG). Mindestens neun Jahre davon besucht jedes Kind die Grundschule und die Sekundarstufe I. Danach kann die Schulpflicht an einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule erfüllt werden. Wer eine Ausbildung macht, ist für deren Dauer berufsschulpflichtig.
Häufige Fragen zur Einschulung in Niedersachsen
Auf welchen Tag fällt die Einschulung 2027?
Eingeschult wird am Samstag, 21.08.2027. Für alle anderen Klassen beginnt das Schuljahr schon zwei Tage vorher, am Donnerstag, 19.08.2027.
Wer kommt 2027 in Niedersachsen in die Schule?
Schulpflichtig werden 2027 alle Kinder mit Geburtsdatum vom 02.10.2020 bis zum 01.10.2021. Auch ein Geburtstag genau am 01.10.2021 zählt also noch zum Jahrgang 2027.
Was ist ein Flexi-Kind in Niedersachsen?
Ein Flexi-Kind hat zwischen dem 2. Juli und dem 1. Oktober seinen sechsten Geburtstag. Die Eltern dürfen die Einschulung dann um ein Jahr verschieben. Dafür reicht eine schriftliche Erklärung an die Schule bis spätestens 1. Mai des Einschulungsjahres, eine Begründung ist nicht nötig.
Geht eine Einschulung auch früher?
Ja, als Kann-Kind. Ist dein Kind noch nicht schulpflichtig, aber schon schulreif, können die Eltern die Aufnahme beantragen. Ob es klappt, entscheidet die Schulleitung.
Wie viele Jahre muss man in Niedersachsen zur Schule gehen?
Insgesamt sind es in der Regel zwölf Jahre ab der Einschulung. Auf Grundschule und Sekundarstufe I entfallen dabei für jedes Kind mindestens neun Jahre. Wer danach eine Ausbildung macht, ist für deren Dauer berufsschulpflichtig.
In der 5. Klasse: Wie alt sind die Kinder?
In Niedersachsen sind Kinder in der 5. Klasse meist 10 bis 11 Jahre alt. In der 1. Klasse sind sie 6 bis 7, in der 10. Klasse 15 bis 16 Jahre alt.
Wann ist die Einschulung 2028 und 2029 in Niedersachsen?
Die Einschulung 2028 ist am Samstag, 2. September 2028. Der erste Schultag ist zwei Tage vorher, am Donnerstag, 31. August 2028. 2029 werden die Erstklässler am Samstag, 1. September eingeschult, nach dem ersten Schultag am Donnerstag, 30. August 2029. Für 2030 gibt es noch keinen Termin.
Mein Kind hat am 1. Oktober Geburtstag. Ist es schon schulpflichtig?
Ja. Mit dem Geburtstag am 1. Oktober vollendet dein Kind sein sechstes Lebensjahr rechtlich am 30. September. Es ist damit schulpflichtig und zugleich ein Flexi-Kind. Du kannst den Schulstart also mit einer Erklärung bis zum 1. Mai um ein Jahr verschieben.
Mein Kind ist im November 2021 geboren. Wann wird es eingeschult?
Regulär am Samstag, 2. September 2028. Schon 2027 geht es nur als Kann-Kind, also auf deinen Antrag und wenn die Schulleitung zustimmt.
Wann melde ich mein Kind für die Einschulung 2028 an?
Im Mai 2027. Der Schulträger fordert die Eltern auf, ihr Kind im Mai des Vorjahres an der künftig zuständigen Grundschule anzumelden.
Quellen: Ferienordnung für die Schuljahre 2024/25 bis 2029/30, Abschnitt 3, §§ 64 und 65 Niedersächsisches Schulgesetz, Niedersächsisches Kultusministerium: Vor der Einschulung, Erlass zur Schulpflicht vom 8.12.2025, Informationsblatt zum Einschulungstermin. Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Schule und der Schulträger.